Bornholmstrafikken.dk
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Alle Abfahrten sind regelmassig.
 

Abfahrten von: Rønne
23:30KøgeHO06:00
06:45YstadVC08:00
15:25YstadDO18:05
17:15YstadVC18:30
23:30KøgeDO06:00

Abfahrten von: Ystad
08:30RønneVC09:45
18:45RønneDO21:25
19:00RønneVC20:15

Abfahrten von: Køge
23:30RønneDO06:00
23:30RønneHO06:00
 



Beförderungsbestimmungen von Bornholmstrafikken A/S

§ 1 Gültigkeit

Beim Kauf eines Fahrscheins für eine Reise mit Bornholmstrafikken gelten diese Bedingungen für Passagiere, Fahrzeuge und Güter auf unseren Fähren oder auf von uns gecharterten Fähren.

Bornholmstrafikken begrenzt im übrigen seine Haftpflicht bei Mängeln sowie Personen- und Sachschäden gemäß den Bestimmungen des dänischen Seefahrtsgesetzes, Søloven, von 1994 mit späteren Änderungen sowie gemäß den internationalen Transportkonventionen.

§ 2 Bornholmstrafikkens Leistungen

Bornholmstrafikken liefert Fährreisen auf den folgenden Routen:
Rønne – Køge
Rønne – Ystad
Rønne - Sassnitz
Darüber hinaus bestehen Fahrscheinkooperationen auf den folgenden Routen:
Rønne – Ystad – Kopenhagen mit dem Bornholmerbussen und mit DSB Intercity Bornholm.
Rønne-Køge mit HUR und BAT für Passagiere.

Bornholmstrafikken gibt Fahrpläne und Informationen zu Abfahrten und Änderungen von Abfahrten in Form laufender Informationen in den Abfahrtshäfen heraus sowie im Internet unter www.bornholmstrafikken.dk, wap.Bornholmstrafikken.dk, telefonisch unter (+45) 70 25 18 66, über den dänischen Bildschirmtext unter DR 1 Tekst-tv sowie im Radio unter DR Trafikradio.
Bornholmstrafikken kann laufend Abfahrten, Fähranleger usw. ändern. Die Passagiere sind selbst dafür verantwortlich, sich über Fahrplanänderungen zu informieren.

Bornholmstrafikken transportiert alle, die einen gültigen Fahrschein haben.

Bornholmstrafikken kann in Sonderfällen Passagiere von einzelnen Fähren abweisen, sofern die Platzsituation dies erforderlich macht.

Bornholmstrafikken kann Personen vom Transport ausschließen – auch wenn sie in Besitz eines gültigen Fahrscheins sind – wenn diese Personen ein Sicherheitsrisiko darstellen, andere Passagiere oder das Personal von Bornholmstrafikken belästigen oder Anweisungen nicht befolgen, die aus Hinweistafeln oder anderen entsprechenden Informationen zur Nutzung einzelner Fähren hervorgehen.

Bornholmstrafikken kann Fahrzeuge abweisen, die Öl, Benzin oder ähnliches verlieren.

2.1 Gepäck

Einzelreisende können ohne Sonderzahlung persönliches Gepäck in Koffern, Taschen oder ähnlichem mitnehmen.

Gepäck auf der Schnellfähre: An Bord der Schnellfähre darf 1 Stück Handgepäck mitgenommen werden. Das Handgepäck darf max. 8 kg wiegen und 50 x 40 x 25 cm messen. Für Passagiere, die zu Fuß reisen, wird das übrige Gepäck auf Gepäckwagen geladen, die an Bord der Fähre gefahren werden. Bei der Ankunft werden die Gepäckwagen in die Ankunftshalle gefahren, wo die Reisenden ihr Gepäck selbst abholen. Bei verloren gegangenem oder beschädigtem Gepäck ist die Haftung Bornholmstrafikkens gemäß den Bestimmungen des dänischen Seefahrtsgesetzes, Paragraph 15 begrenzt.

Gepäck auf konventionellen oder RoPax-Fähren: Auf Bornholmstrafikkens konventionellen oder RoPax-Fähren darf das Gepäck mitgenommen werden, das der Reisende selbst tragen kann, max. jedoch 50 kg.

Der Passagier ist während der Reise selbst für sein mitgebrachtes Gepäck u.a. sowie für Schäden mit Bezug auf Bornholmstrafikken oder Dritte verantwortlich, sofern der Schaden nicht Bornholmstrafikken zuzuschreiben ist.

2.2 Haustiere

Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen. Andere Haustiere müssen im Käfig mitgenommen werden. Tiere dürfen andere Passagiere nicht belästigen und sich nur in den entsprechend eingerichteten Bereichen aufhalten. Hunde und andere Tiere dürfen während der Überfahrt im Fahrzeug bleiben, wobei zu beachten ist, daß während der Überfahrt der Zugang zum Fahrzeugdeck nicht erlaubt ist.
Auf Anfrage bei der Rezeption kann eine Erlaubnis gegeben werden, Fahrzeuge zu besuchen, die Tiere transportieren.

Schnellfähre: Es gibt einen speziellen Bereich für Passagiere mit Haustieren.

Konventionelle und RoPax-Fähren: Haustiere/Hunde können in entsprechend eingerichtete Kabinen, außer in Allergikerkabinen, mitgenommen werden, sofern die gesamte Kabine gebucht wurde (d.h. der Tierhalter bezahlt alle Betten).

2.3 Hilfe für Behinderte bei Bornholmstrafikken

Bornholmstrafikken versucht, für registrierte Behindertenfahrzeuge den Wunsch nach einem Fahrzeugplatz in Fahrstuhlnähe zu erfüllen. Bedingung ist jedoch, daß Bornholmstrafikken bereits bei der Buchung darauf hingewiesen wird.

Zur Hilfe für Behinderte gehört auch das Begleiten beim Anbordgehen und beim Verlassen der Fähre, was durch Personal von Bornholmstrafikken oder andere Zulieferer geleistet wird.

Es ist auch möglich, registrierte Behindertenfahrzeuge an Bord von Bornholmstrafikkens Fähren fahren zu lassen, so daß körperbehinderte Fahrzeugführer zu Fuß an Bord gehen können.
 
Die Hilfe für Behinderte beinhaltet nicht die Handhabung von Gepäck, das Heben von Behinderten von Rollstuhl auf Sessel, die physische Begleitung vom Terminal in Ystad, Rønne und Køge zu Bushaltestelle oder Gleis sowie die Personenpflege/Unterstützung während der Überfahrt.

Alle Buchungen von Fahrscheinen mit Hilfe für Behinderte sind bei Bornholmstrafikken von Montag – Freitag zwischen 08.00 und 21.00 Uhr vorzunehmen. Hilfe für Behinderte muß mindestens 24 Stunden vor der Abreise bestellt werden.

Bornholmstrafikken kann Hilfe nur für individuelle Kunden anbieten, nicht aber für Gruppen.

2.4 Gruppenreisen

Gruppenrabatt wird angeboten, wenn 5 oder mehr Personen gemeinsam reisen. Die Reservierung muß spätestens 48 Stunden vor der Abfahrt schriftlich bei der Abteilung Busreisen, Busafdelingen, erfolgen. Änderungen und evtl. Abbestellungen müssen ebenfalls schriftlich vorgenommen werden. Änderungen in der Anzahl der Reisenden sind bis 30 Tage vor Abfahrt möglich.

Bei der Bestellung von Speisen können Änderungen in der Anzahl der Passagiere bis 48 Stunden vor der Abfahrt vorgenommen werden. Danach ist für die bestellten Speisen zu haften.
Nach der Reservierung sendet Bornholmstrafikken den Fahrschein zu. Wenn Catering und/oder Kabinen bestellt sind, wird beim Check-in ein Catering- und/oder Kabinenfahrschein ausgedruckt, der dem Personal des Schiffes zu übergeben ist.

Busgruppen haften für Bestellungen, die später als 15 Tage vor der Abfahrt abbestellt werden. Landganggruppen haften für Bestellungen, die später als 7 Tage vor der Abfahrt abbestellt werden. Sowohl Busgruppen, als auch Landganggruppen müssen Abbestellungen schriftlich vornehmen.

Bei der Beförderung von Bussen haftet die Reederei gemäß den Bestimmungen des dänischen Seefahrtsgesetzes, Søloven, Paragraph 13 begrenzt.

2.5 Güter

Alle LKW/Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht über 3.500 kg oder einer Länge über 6 m werden als LKW bezeichnet.
Sämtliche Reservierungen müssen bei Bornholmstrafikken vorgenommen werden.
 
Die Fahrzeuge müssen mit Zurrbeschlägen zur Befestigung auf dem Schiff ausgestattet sein. Güter müssen ausreichend befestigt und gesichert sein, um den auf See vorkommenden Einflüssen standhalten zu können.
Der Spediteur/Fahrer haftet dafür, daß die Last auf seinem Fahrzeug auf geeignete Weise befestigt und gesichert ist.
Der Obersteuermann hat die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Güterbefestigung/Sicherung oder ob eine Last evtl. abgewiesen werden muß.
Auf Transporte lebender Tiere muß der Fahrer spätestens beim Anbordfahren hinweisen.

Gefahrgut wird gemäß der Bestimmungen des IMDG-Codes befördert. Gefahrgut muß spätestens 24 Stunden vor dem tatsächlichen Transport schriftlich angemeldet werden. Bornholmstrafikken kann spezielle Güterüberfahrten durchführen, bei denen Gefahrgut in umfangreicherem Maße transportiert werden kann. Die Fahrzeuge dürfen keine Flüssigkeiten verlieren. Die Reederei übernimmt keine Haftung für evtl. Schäden an LKW und Gütern, die bei Anfahrt/auf dem Hafengelände entstehen.

Bei der Beförderung von LKW und Gütern, die auf den LKW transportiert werden, ist die Haftung der Reederei gemäß den Bestimmungen des dänischen Seefahrtsgesetzes, Søloven, Paragraph 13 begrenzt.

2.6 Öffnungszeiten

Die Terminals in Rønne und Ystad öffnen 30 Minuten vor der ersten Ankunft/Abfahrt des Tages und schließen 30 Minuten nach der letzten Ankunft/Abfahrt des Tages.

Das Terminal in Køge öffnet 3 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt einer Fähre und bleibt bis zur tatsächlichen Abfahrt der Fähre geöffnet. Bei Ankunft einer Fähre öffnet das Terminal 15 Minuten vor der planmäßigen Ankunft und bleibt dann bis 3 Stunden und 15 Minuten danach geöffnet.


§ 3 Reisen mit Bornholmstrafikken

3.1 Reisen
Bornholmstrafikken informiert im gedruckten Fahrplan und im Internet unter www.bornholmstrafikken.dk über Preise, Rabatte und Gebühren.
Angaben zu geltenden Preisen sind auch auf Anfrage bei Bornholmstrafikken erhältlich.

Die Bornholmerkarte, und Bornholmerbizz sind nicht auf andere Personen übertragbar. Fahrschein und Karte ermöglichen den Zugang zu bestimmten Reiserouten nur nach vorheriger Bestellung. Reiseunterbrechungen sind mit dem Fahrschein oder mit der Mehrfahrtenkarte nicht möglich.

Der Passagier ist selbst dafür verantwortlich, zu den geltenden Check-in-Zeiten eingecheckt zu haben. Platzreservierungen verfallen, wenn die Check-in-Zeiten nicht eingehalten werden.

3.2 Fahrscheinverkauf

Fahrscheine und Karten können in den Servicecentren von Bornholmstrafikken gekauft werden, im Internet unter www.bornholmstrafikken.dk, durch Tastenbuchung am Telefon (Tryk-selv-booking) oder telefonisch bei Bornholmstrafikken.
Einige Fahrscheintypen können nur per Internet oder durch Tastenbuchung am Telefon (Tryk-selv-booking) bestellt werden.

Es kann bar bezahlt werden, mit Dankort oder mit den üblichsten Kreditkarten.

Bornholmstrafikken akzeptiert dänische Kronen, Euro, schwedische Kronen und amerikanische Dollar. Fremdwährungen werden nur in Scheinen angenommen.

Die Passagiere müssen sich bei der Entgegennahme von Fahrschein oder Karte selbst davon vergewissern, daß sie das Gewünschte bekommen haben. Bornholmstrafikken übernimmt keine Haftung für Fehler, wenn die Bestellung so knapp vor der Abreise erfolgt, daß es Bornholmstrafikken praktisch nicht möglich ist, vor Erscheinen zur Abreise eine Bestätigung zu versenden.

Bornholmstrafikken behält sich das Recht vor, bei Bestellungen und Schalterverkauf von Fahrscheinen eine Gebühr zu erheben.

3.3 Erstattung

Abbestellungen vor der Abfahrt
Rote Fahrscheine können nicht erstattet werden.
Alle anderen Fahrscheine werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 kr. erstattet.

Abbestellungen nach der Abfahrt
Rote Fahrscheine können nicht erstattet werden.
Alle anderen Fahrscheine werden mit einer Gebühr von 20 % erstattet.

Allgemeine Bestimmungen
Kein Fahrschein kann später als 3 Monate nach Abreisedatum erstattet werden.

Für Fahrscheine, die von Bornholmstrafikkens Kooperationspartnern ausgestellt worden sind, können spezielle Rückzahlungsregeln gelten; Bornholmstrafikken erstattet nur Fahrscheine, für die auch an Bornholmstrafikken gezahlt wurde.

3.4 Namensregistrierung

Auf den von den Seefahrtsbehörden geforderten Routen müssen die Passagiere Namen, Alter und Geschlecht angeben. Diese Angaben sind bei der Fahrscheinreservierung zu machen.

§ 4  Kontrolle von Fahrscheinen, Karten

Die Passagiere müssen ihren Fahrschein während der gesamten Reise aufbewahren. Auf Nachfrage müssen die Passagiere ihren Fahrschein vorweisen.

Mehrfahrtenkarten müssen vor Reiseantritt abgestempelt werden, damit sie für die aktuelle Reise gültig sind. Die Passagiere müssen selbst kontrollieren, daß Fahrscheine oder Karten korrekt abgestempelt sind.

Fahrscheine, Bornholmerkort und Bornholmerbizz werden bei Mißbrauch ohne Ersatz eingezogen.

§ 5 Verspätungen/Ausfälle

5.1 Verspätungen
Bei Verspätungen bemüht sich Bornholmstrafikken, die Beeinträchtigungen für die Passagiere so gering wie möglich zu halten. Erstattungszahlungen durch Bornholmstrafikken aufgrund von Verspätungen können den Fahrpreis nicht übersteigen.

Entschließt sich ein Passagier, eine Reise wegen einer größeren Verspätung oder einer verpaßten Anschlußverbindung abzubrechen, so kann er den Fahrschein für den wegen der Verspätung nicht durchgeführten Teil der Reise erstattet bekommen. Diese Erstattung erfolgt für alle Fahrscheintypen ohne Gebühr.

5.2 Ausfälle
Bornholmstrafikken übernimmt keine Haftung für evtl. fehlenden Platz auf den Schiffen oder für Betriebsstörungen, zu denen auch die Einstellung des Betriebs gehört. Bornholmstrafikken wird sich in derartigen Fällen bemühen, die Beeinträchtigungen für die Passagiere so gering wie möglich zu halten.
Erstattungszahlungen durch Bornholmstrafikken bei Ausfällen können den Fahrpreis nicht übersteigen.


§ 6  Erstattungen bei Schäden an Personen und Gepäck

Bei der Beförderung von Passagieren und Gütern, zu denen z.B. Fahrzeuge, Handgepäck und Wertgegenstände gehören, ist die Haftung der Reederei gemäß Seefahrtsgesetz, Paragraph 15 begrenzt. Die Reederei ist bei Verlusten, die nach den oben genannten Regeln geltend gemacht werden können, berechtigt, eine Selbstbeteiligung abzuziehen.

Bei der Beförderung von Passagieren ist die Reederei für die Zeit, bevor der Passagier an Bord geht und nachdem er an Land gegangen ist, von der Haftung befreit. Hinsichtlich des Gepäcks, das auf Gepäckwagen überführt wird, ist Bornholmstrafikken für die Zeit von der Haftung befreit, bevor das Gepäck an Bord gebracht wird und nachdem es an Land gebracht wurde; dies gilt jedoch nicht für die Zeit, in der sich das Gepäck in der Obhut der Reederei auf Gepäckwagen befindet, nachdem diese an Bord gefahren worden sind. Die Reederei ist auf jeden Fall hinsichtlich lebender Tiere, die als Güter befördert werden, frei von jeglicher Haftung.

Beim Transport dürfen keine Güter mitgenommen werden wie z.B. Handgepäck oder anderes, die für das Schiff, für Menschenleben oder andere Güter gefährlich werden oder wesentliche Nachteile bewirken können, dazu gehören auch die Stoffe und Waren, für die der Transport gemäß IMDG-Code nicht zulässig ist. Bornholmstrafikken haftet als Transportunternehmen nicht für Verluste oder Schäden hinsichtlich Geld, Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Silber, Gold, Uhren, Juwelen, Schmuck und Kunstgegenständen.

Alle Fahrzeuge werden auf eigenes Risiko an Bord und zurück an Land gefahren, ohne Haftung für Bornholmstrafikken. Die Passagiere sind selbst dafür verantwortlich, daß ihre Fahrzeuge während des Transports angemessen gebremst sind. LKW, Busse und ähnliche Fahrzeuge sowie ihre Inhalte werden gemäß den Bestimmungen des dänischen Seefahrtsgesetzes, Paragraph 15 als Frachtgut geladen und befördert.

§ 7 Reklamationen

Beschwerden über Gegebenheiten hinsichtlich einer Reise, die nicht nach Aufforderung durch das Personal von Bornholmstrafikken an Bord oder in einem der Servicecentren von Bornholmstrafikken behoben werden konnten, sind schriftlich an folgende Adresse zu senden:

Bornholmstrafikken A/S
Havnen
DK-3700 Rønne

Beschwerden müssen spätestens 14 Tage nach dem Vorgang, der Anlaß für die Beschwerde war, bei Bornholmstrafikken vorliegen. Der Beschwerde muß eine Kopie des gestempelten Originalfahrscheins bzw. der gestempelten Originalkarte beiliegen.

Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Beschwerde bestätigt Bornholmstrafikken den Eingang der Beschwerde und informiert über den weiteren Verlauf der Angelegenheit.
Im übrigen wird auf die Homepage im Internet verwiesen, www.bornholmstrafikken.dk, auf der Einträge unter der Überschrift „Ris og Ros“ / „Lob und Tadel“ möglich sind.

§ 8 Fahrscheine

Bornholmstrafikken bietet die folgenden Fahrscheintypen an:
Standardfahrschein
Der Fahrschein ist voll flexibel und kann bis zur Abreise geändert werden.

Roter Fahrschein
Der Fahrschein ist nur als Rückfahrschein erhältlich und kann nicht geändert oder erstattet werden. Der Fahrschein muß spätestens 7 Tage vor Reiseantritt und spätestens 7 Tage nach der Reservierung bezahlt werden. Die Rückreise ist frühestens 24 Stunden nach der Anreise möglich. Die Anzahl der roten Fahrscheine ist begrenzt.

Rentnerfahrschein
Der Fahrschein ist voll flexibel und kann bis zur Abreise geändert werden. Die Anzahl der Rentnerfahrscheine ist begrenzt.

Bornholmerkarte
Für eine Bornholmerkarte, wird eine Jahresgebühr bezahlt, die bei der ersten Reise des Jahres eingezogen wird, woraufhin zu Rabattpreisen gereist werden kann. Es wird auf die speziellen Vertragsbedingungen dieses Fahrscheintyps verwiesen.

Bornholmerbizz
Für einen Bornholmerbizz-Vertrag werden eine Anmeldegebühr bezahlt und der Standardpreis für die ersten 2 Einzelreisen; danach kann zu Rabattpreisen gereist werden. Der Vertrag läuft ein Jahr und die Jahresgebühr wird bei der ersten Reise des Jahres erhoben. Es wird auf die speziellen Vertragsbedingungen für diesen Fahrscheintyp verwiesen.

8.1   Bezahlung der Fahrscheine

Alle Fahrscheine müssen vor Reiseantritt bezahlt werden, sofern die Fahrscheine nicht mit Bezug auf einen schriftlichen Kreditvertrag mit Bornholmstrafikken ausgestellt werden.

Die Verträge für Bizz und Bornholmerkarte sind KEINE Kreditverträge, sondern Verträge darüber, daß Plätze reserviert werden können und die Bezahlung erst unmittelbar beim Erstellen des Fahrscheins während des Check-in erfolgt.

Eine Reservierung mit Bizz-Vertrag oder Bornholmerkarte ist nur dann gültig, wenn der Reisepreis über die angemeldete Zahlkarte bzw. über den angemeldeten Kreditvertrag beim Check-in eingezogen werden kann. Wenn die Zahlung vom PBS abgewiesen wird, darf der Kunde den Vertrag nicht nutzen, sondern muß auf andere Weise einen Fahrschein kaufen. Reisebüros und Frachtkunden können einen Kreditvertrag beantragen. Bornholmstrafikken kann den Abschluß eines Kreditvertrags ablehnen oder zum Abschluß eines Kreditvertrags eine Sicherheit in Form einer Bankgarantie fordern. Bornholmstrafikken schließt keine Kreditverträge mit Privatpersonen ab.

§ 9 Inkrafttreten und Bekanntmachung

Die Beförderungsbestimmungen treten am 1. Mai 2005 in Kraft.

 

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